Richtlinien 2011

 

ZDH-Richtlinien 2011

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ZVEH-Richtlinien 2011
über die Zulassung zum "Bundesleistungswettbewerb der elektrohandwerklichen Jugend Deutschlands"
Stand: 1. Juni 2011


Auf der Grundlage der ZDH-Richtlinien für die Durchführung des "Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks (PLW - Profis leisten was)" vom April 2011 hat der Bewertungsausschuss des ZVEH die nachstehenden ergänzenden Bestimmungen erlassen:


(1) Der diesjährige „Bundesleistungswettbewerb der elektrohandwerklichen Jugend Deutschlands“ (BLW) wird in der Zeit vom 10. – 13.11.2011 am bfe-Oldenburg in den folgenden sieben Wettbe­werbsberufen durchgeführt:


1. Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
2. Elektroniker, Fachrichtung Automatisierungstechnik
3. Elektroniker, Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Systemelektroniker
5. Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
6. Informationselektroniker, Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik
7. Informationselektroniker, Schwerpunkt Bürosystemtechnik


(2) Als Wettbewerbsarbeit für den Innungsbesten gelten jeweils die im Rahmen der Gesellenprü­fung ordnungsgemäß angefertigten praktischen Prüfungsarbeiten.


(3) Als Wettbewerbsarbeit für den Kammerbesten gelten gleichfalls die praktischen Prüfungsar­beiten im Rahmen der Gesellenprüfung, sofern nicht auf Kammerebene ein eigener Wettbewerb unter den Innungsbesten des Kammerbezirkes durchgeführt wird.


(4) Die Ermittlung des Landessiegers der elektro- und informationstechnischen Jugend erfolgt dadurch, dass die Kammerbesten eine besondere Wettbewerbsarbeit in der fachlichen und organi­satorischen Verantwortung des regional zuständigen Landesinnungsverbandes anzufertigen haben. Für die Anfertigung der Wettbewerbsarbeit sind einschließlich des in Ziff. 6 genannten Fachgesprä­ches höchstens 8 Zeitstunden vorzusehen. Bietet der Landesinnungsverband einen solchen Wettbewerb nicht an, gelten als Wettbewerbsarbeit der Landessieger die praktischen Prüfungsarbeiten im Rahmen der Gesellenprüfung.


(5) Die Ermittlung des Bundessiegers der elektro- und informationstechnischen Jugend erfolgt dadurch, dass die Landessieger eine besondere Wettbewerbsarbeit in der fachlichen und organi­satorischen Verantwortung des ZVEH und der hierfür zuständigen Bewertungsausschüsse anzufer­tigen haben. Für die Anfertigung der Wettbewerbsarbeit sind einschließlich des in Ziff. 6 genannten Fachgespräches höchstens 12 Zeitstunden vorzusehen.
Da die Wettbewerbsarbeiten (praktische Prüfungsarbeiten in der Gesellenprüfung) der Landessie­ger zur Ermittlung der Bundessieger in den Elektrohandwerken ausdrücklich nicht herangezogen werden, erübrigt sich deren Einsendung.


(6) Die Art der Wettbewerbsaufgaben steht bei allen Wettbewerben in Einklang mit der in der Aus­bildungsordnung geregelten Form der Gesellenprüfung. Somit bilden die Geschäfts- und Arbeitspro­zesse in der Umsetzung des Kundenauftrags den Kern der Wettbewerbsarbeit. Bewertungsgegen­stand sind demnach aus dem Bewertungsbereich "Arbeitsauftrag", erstens die Planung zur Umset­zung des Arbeitsauftrags, zweitens der praktische Aufbau, drittens das Prüfprotokoll sowie viertens ein (situatives) Fachgespräch.


(7) Für die Zulassung zum BLW muss die Mindestpunktzahl für das Bestehen der Gesellenprüfung mit „gut“ erreicht werden, z.Zt. mindestens 81 Punkte bei einer Gesamtpunktzahl von 100 Punkten bzw. 162 Punkte bei einer Gesamtpunktzahl von 200 Punkten.


(8) Die für die Durchführung der Leistungswettbewerbe auf Kammer-, Landes- und Bundesebene anfallenden Kosten trägt der jeweilige Veranstalter.


Frankfurt am Main, den 1. Juni 2011


gez. Manfred Köhler
Leiter ZVEH-Bundesleistungswettbeweb


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